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   VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19   

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VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19 (https://dejure.org/2019,37538)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.10.2019 - 12 B 49/19 (https://dejure.org/2019,37538)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 12 B 49/19 (https://dejure.org/2019,37538)
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  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19
    Die Ernennungen könnten mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 -, juris, Rn. 9) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19
    Maßgebend für den Leistungsvergleich im Auswahlverfahren ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris, 83-92, Rn. 16, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, juris, Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, juris, Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

    Auszug aus VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19
    Vor dem Zeitpunkt der Bekanntgabe sind Beurteilungen rechtlich betrachtet nicht existent und demgemäß nicht verwendbar (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 1 B 1206/15 -, Rn. 13, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59/10 -, Rn. 40, juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 1 B 1206/15

    Heranziehung einer Beurteilung als Grundlage einer Auswahlentscheidung nur bei

    Auszug aus VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19
    Vor dem Zeitpunkt der Bekanntgabe sind Beurteilungen rechtlich betrachtet nicht existent und demgemäß nicht verwendbar (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 1 B 1206/15 -, Rn. 13, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59/10 -, Rn. 40, juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Auszug aus VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19
    Keine Möglichkeit einer günstigen Entscheidung besteht, wenn eine Auswahl des Antragstellers denknotwendig ausgeschlossen ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - 2 MB 3/19 -, Rn. 31, juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

    Auszug aus VG Schleswig, 30.10.2019 - 12 B 49/19
    Die Ernennungen könnten mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 -, juris, Rn. 9) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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